AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 1. Januar 2012

1. Allgemeines

Die nachstehenden AGBs kommen auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und APG/SGA Mega Poster, Paron AG  zur Anwendung, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

2. Preise / Zahlungsbedingungen

2.1. Es gelten die zur Zeit der Auftragserteilung jeweils gültigen Preise.

2.1.1 Die APG/SGA Mega Poster, Paron AG behält sich bei Aufträgen mit Laufzeiten über 4 Monaten das Recht vor, die Preise entsprechend der entstandenen Preissteigerungen - insbesondere für Material- (Produktion) und Mieten (Schaltung der Werbeflächen) - anzuheben.

2.2 Zu Beginn der Ausführung des Auftrages wird die Rechnung dem Auftraggeber oder dessen Vertreter zugestellt. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Die APG/SGA Mega Poster, Paron AG behält sich das Recht vor, die Zahlung bereits bei der Auftragserteilung oder bei Lieferung des Werbematerials zu verlangen. Es werden nur an Paron direkt geleistete Zahlungen anerkannt.

2.2.1 Bei Zahlungsverzug ist APG/SGA Mega Poster, Paron AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu fordern. Sollte ein höherer Schaden entstanden sein, ist APG/SGA Mega Poster, Paron AG berechtigt, diesen geltend zumachen. APG/SGA Mega Poster, Paron AG ist berechtigt, den Werbeträger samt werbetechnischer Installation unter Setzung einer Nachfrist von 5 Tagen ohne weitere Mahnung sofort zu entfernen.

2.3 Der Auftraggeber kann nur mit eigenen Ansprüchen verrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von APG/SGA Mega Poster, Paron AG anerkannt sind.

2.4 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der APG/SGA Mega Poster, Paron AG und diese ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Registeramt eintragen zu lassen.

3. Aufträge/Auftragsbestätigungen

3.1 Aufträge können nur innerhalb vier Wochen nach Offerte erteilt werden. Die Auftragserteilung muss schriftlich erfolgen.

3.2 Ohne schriftliche Bestätigung der APG/SGA Mega Poster, Paron AG kommt ein Auftrag nicht zustande.

3.3 Die Auftragsbestätigung der APG/SGA Mega Poster, Paron AG muss vom Kunden/ Agentur unterzeichnet werden.

4. Weitergabe an Dritte / Vorlagen / Laufzeiten

4.1 Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Flächen an Dritte ist nicht gestattet.

4.2 Die reproduktionsfähigen Unterlagen - im Mindestformat DIN A4 - zur Erstellung des gewünschten Motives müssen mindestens fünf Wochen vor Auslieferungsdatum/ Montagebeginn vorliegen. Nach einer Aufforderung seitens der APG/SGA Mega Poster, Paron AG sind die o.g. Unterlagen unter Einhaltung der gesetzten Frist an APG/SGA Mega Poster, Paron AG zu übergeben. Bei verspäteter Lieferung hat der Auftraggeber APG/SGA Mega Poster, Paron AG den Schaden zu ersetzen, der ihr durch die verspätete Lieferung entsteht.

4.2.1 APG/SGA Mega Poster, Paron AG ist berechtigt, bei ausgebliebener Lieferung dem Auftraggeber eine Frist zur Nachlieferung zu setzen und nach unbenütztem Ablauf dieser Frist den Vertrag zu kündigen. 

4.3 Wird die vereinbarte Laufzeit (Schaltzeit der Werbeträger) aus technischen Gründen, die APG/SGA Mega Poster, Paron AG zu vertreten hat, unterschritten, so wird dem Auftraggeber der Teil des Entgeltes, der auf die entfallende Laufzeit fällt, gutgeschrieben. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Montagen

5.1 Übergibt der Auftraggeber die Montage der von APG/SGA Mega Poster, Paron AG gelieferten Werbeflächen an Dritte, so besteht keine Haftung der APG/SGA Mega Poster, Paron AG.

5.2 Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass diese ohne Behinderung und Verzögerung durchgeführt werden können.

5.3 In den Montagepreisen sind die unvorhergesehen Kosten nicht enthalten, die vom Auftraggeber zu verantworten sind, auch wenn ein Festpreis vereinbart wurde. Diese können insbesondere in Form von zusätzlichem Zeit-, Material- und Arbeitsaufwand vorkommen. Dieser Zusatzaufwand geht zu Lasten des Auftraggebers.

5.4 Die APG/SGA Mega Poster, Paron Mega Poster-Stellen sind als solche beschriftet.

6. Weitergabe und Speicherung von Daten

6.1 Persönliche Daten werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verwendet und weitergegeben.

7. Mängelrüge / Haftung

7.1 Mängel der Werbeträger oder der werbetechnischen Einrichtungen sind der APG/SGA Mega Poster, Paron AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar spätestens innerhalb einer Woche nach Montage bzw. Empfang am Bestimmungsort. Bei berechtigter Mängelrüge ist APG/SGA Mega Poster, Paron AG zur Nachbesserung verpflichtet.

7.2 Handelsübliche Farbabweichungungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge.

8. Gewährleistungen

8.1 APG/SGA Mega Poster, Paron AG gewährleistet die ordnungsgemäße Montage des Werbeträgers samt den werbetechnischen Anlagen. Eine Gewährleistung für die Durchführung der Montage an einem bestimmten Tag kann nicht abgegeben werden. Es wird jedoch zugesichert, daß der Werbeträger für die vereinbarte Dauer montiert ist.

8.2 Für Beschädigungen der Werbeträger und deren werbetechnischer Einrichtungen während der Laufzeit, insbesondere durch Dritte oder durch höhere Gewalt, leistet APG/Mega Poster, Paron AG keinen Ersatz. APG/SGA Mega Poster, Paron AG übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Werbeträger und mit werbetechnischer Installation versehenen Objekte des Auftraggebers während der Laufzeit ununterbrochen sichtbar sind.

8.3 Die Beachtung behördlicher Vorschriften und die Verantwortung für Form und Inhalt des Druckes auf dem Werbeträger obliegt allein dem Auftraggeber. Für die urheberund wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit
hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Der Auftraggeber hat APG/SGA Mega Poster, Paron AG von evtl. Schadensersatzansprüchen sowie Rechtsverfolgungskosten freizustellen.

8.4 Bei Beschlagnahmung oder einer aus rechtlichen Gründen (urheber-, wettbewerbs-, öffentlich-rechtliche Gründe) erforderlichen Demontage von Werbeträgern und deren werbetechnischer Anlagen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, hat der Auftraggeber den vollen Preis für die gebuchte Laufzeit zu zahlen. Dabei entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

8.5 Sollte das Recht der APG/SGA Mega Poster, Paron AG für die Anbringung und den Verbleib des Werbeträgers aus Gründen enden, die weder der Auftraggeber noch APG/SGA Mega Poster, Paron AG zu vertreten haben, so hat der Auftraggeber keine Ersatzansprüche. Es wird ihm jedoch in einem solchen Fall - außer bei Beschlagnahmung des Werbeträgers - der vorausgezahlte Teil der Schaltungskosten rückvergütet.

8.6 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. Paron haftet nicht für Schäden, die nicht am Werbeträger oder der werbetechnischen Einrichtung direkt entstanden sind. Insbesondere haftet APG/SGA Mega Poster, Paron AG nicht für entgangene Gewinne oder
sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Vorstehende Haftungsbeschränkung besteht nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.7 APG/SGA Mega Poster, Paron AG haftet nur für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.

8.8 Für die Montage wird eine Gewährleistung von 24 Monaten übernommen. Die Frist beginnt mit der Montage der Werbefläche. Für Ereignisse, die APG/SGA Megaposter, Paron AG nicht beeinflussen kann (z. B. Sturmschäden mit Windgeschwindigkeiten ≥ 70 km/h, etc.) besteht keine Gewährleistung.

9. Bewilligung

9.1 Die Bewilligung der Sujets wird durch APG/SGA Mega Poster, Paron AG bei den Behörden eingeholt. Die Angaben für den Aufbau der Sujets werden bei den Dokumentationen, Offerten und Auftragsbestätigungen angegeben. Entspricht das Sujet nicht diesen Angaben, und wird diese dadurch durch die Behörden nicht bewilligt, kann der Auftraggeber nicht von seinem Auftrag zurücktreten.

10. Rücktritt / Annullation

10.1 Der Auftraggeber kann den Auftrag ganz oder teilweise annullieren. Er hat dazu die APG/SGA Mega Poster, Paron AG mittels eingeschriebenem Brief oder Fax über den Vertragsrücktritt zu informieren. Die Annullationskosten werden auf die Medialeistung erhoben. Produktionskosten werden nur verrechnet, sofern der Druck bereits erfolgt ist. Die Annullierung zieht folgende Kostenpflicht nach sich: 33 – 25 Wochen vor Aushangbeginn 25% der Medialeistung 24–17 Wochen vor Aushangbeginn 50% der Medialeistung 16–9 Wochen vor Aushangbeginn 75% der Medialeistung ab 8 Wochen vor Aushangbeginn 100% der Medialeistung.

10.2 Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Eingangs bei APG/SGA Mega Poster, Paron AG bzw. das Datum der Auftragsbestätigung.

11. Erfüllungsort / Mediation / Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort ist der Sitz der APG/SGA Mega Poster, Paron AG.

11.2 Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Mediation an die Mediatoren des Vereins Mediationsforum Schweiz FH (www.mediationsforum.ch) überwiesen. Die Mediationsregeln des Mediationsforums sind anwendbar. Ort der Mediation ist Zürich.

11.3 Gerichtsstand für Verfahren nach gescheiterter Mediation ist, soweit das Gesetz nicht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorsieht, der Sitz der APG/SGA Mega Poster, Paron AG. APG/SGA Mega Poster, Paron AG kann den Auftraggeber jedoch auch an jedem anderen zuständigen Gerichtsstand belangen.

11.4 Schweizerisches Recht ist anwendbar.

Zürich, Januar 2012

 

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